WEITERHIN besteht die FFP2-Maskenpflicht in den Praxisräumen !!
Liebe Patienten, wir werden zum Schutz von PatientInnen und MitarbeiterInnen in den Praxisräumen eine FFP-2 Maskenpflicht weiter beibehalten, auch wenn an vielen Orten das Tragen einer FFP2-Maske nicht mehr erforderlich ist. Bitte bringen Sie eine FFP2-Maske zum Betreten der Praxisräume mit. Bleiben Sie gesund ! Ihr Praxisteam